Pflegende Angehörige, professionelle Pflege und die gefährliche Schieflage der Vergütung

von Christoph J. Zingg (Autor)
«Pflege ist nicht jede Hilfe am Menschen. Professionelle Pflege beginnt dort, wo Beobachtung, Wissen, Verantwortung und klinische Entscheidungen über Sicherheit, Gesundheit und Leben mitentscheiden.»
— Christoph J. Zingg, 2026
Das unverschämte Angebot
Auf einem Werbeplakat steht:
«Sie pflegen einen Angehörigen? Sie können dafür Geld verdienen. Bis zu CHF 45 pro Stunde.»
Der Satz wirkt zunächst sozial und gerecht. Angehörige leisten viel, oft über Jahre, häufig bis an die Grenzen ihrer Kräfte. Viele reduzieren ihr Arbeitspensum, verlieren Einkommen, Pensionskassenguthaben und berufliche Perspektiven. Ihre Unterstützung hält Menschen zu Hause und entlastet Institutionen.
Und trotzdem löst diese Werbung bei mir und vielen professionellen Pflegenden enormen Widerstand aus.
Ich bin diplomierter Pflegefachmann HF. Ich arbeite seit rund 40 Jahren in der Pflege, habe mehrere Weiterbildungen absolviert, Menschen in unterschiedlichsten Situationen begleitet, Mitarbeitende geführt, Lernende ausgebildet und in komplexen Versorgungssystemen Verantwortung übernommen.
Und ich verdiente beim meiner letzten Arbeitsstelle bei HOCH Kantonsspital St.Gallen auf der Pneumologie (Lungenzentrum St.Gallen), einer sehr komplexen Abteilung mit vulnerablen, multimorbiden und komplexen, teils beatmeten Patienten und integriertem ALS Zentrum als Diplomierter Pflegefachmann HF 44.55 CHF in der Arbeitsstunde.
Wenn nun eine ungelernte Person für einzelne Verrichtungen bei einem Familienmitglied mit einem Stundenansatz beworben wird, der optisch auf oder sogar über dem Lohn ausgebildeter Pflegepersonen von meiner Aus- und Weiterbildung liegt, dann stimmt definitiv etwas nicht mehr.
Nicht weil die Arbeit der Angehörigen wertlos wäre.
Sondern weil zwei völlig unterschiedliche Leistungen sprachlich, tariflich und politisch unter demselben Begriff zusammengeführt werden: Pflege.
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Zuerst die notwendige Faktenprüfung: Sind es wirklich CHF 45 Lohn?
Die abgebildete Werbung stammt aus einem Geschäftsmodell, das pflegende Angehörige über eine private Spitexorganisation anstellt. Auf der dazugehörigen Website ist von «bis zu CHF 45 pro Stunde inklusive Sozialleistungen» die Rede.
Das ist nicht dasselbe wie ein Bruttostundenlohn von CHF 45.
«Bis zu» bezeichnet einen Maximalwert. «Inklusive Sozialleistungen» kann bedeuten, dass Arbeitgeberbeiträge, Ferienentschädigung, Sozialversicherungen oder weitere Lohnnebenkosten in den beworbenen Betrag eingerechnet sind. Ohne einen konkreten Arbeitsvertrag lässt sich daraus nicht ableiten, was tatsächlich auf der Lohnabrechnung steht.
Die bisher verlässlichste nationale Untersuchung stammt vom Büro BASS im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit. Danach betrugen die durchschnittlichen gesamten Lohnkosten der Organisationen für angestellte Angehörige im Jahr 2024 rund CHF 39 pro Stunde – ausdrücklich inklusive Bruttolohn und Lohnnebenkosten. Es handelt sich also nicht um den durchschnittlich ausbezahlten Nettolohn.
Trotzdem bleibt die Schieflage bemerkenswert: Die gleichen Organisationen rechneten für diese Grundpflege durchschnittlich rund CHF 80 pro Stunde ab. Davon übernahm die obligatorische Krankenpflegeversicherung ungefähr CHF 52 bis 53; der Rest wurde über Kantone, Gemeinden und teilweise Patientenbeteiligungen finanziert. Zusätzlich entstehen zwar berechtigte Kosten für Bedarfsabklärung, Administration, Instruktion, Kontrolle und die Begleitung durch diplomierte Pflegefachpersonen. Wie hoch diese Kosten tatsächlich sein müssen, ist jedoch nicht transparent genug. BASS-Studie im Auftrag des BAG
Der eigentliche Skandal ist deshalb nicht zwingend, dass der Angehörige CHF 45 erhält.
Der problematische Punkt ist die Differenz zwischen:
- dem Lohn der pflegenden Person,
- den tatsächlichen Aufwendungen der Organisation,
- dem verrechneten Pflegetarif,
- der fachlichen Qualifikation,
- und der Qualität, die mit diesem Tarif finanziert werden soll.
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Wie konnte dieses Modell entstehen?
Seit einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts von 2006 können Angehörige für bestimmte Pflegeleistungen entschädigt werden, wenn sie bei einer zugelassenen Spitexorganisation angestellt sind.
Das Bundesgericht bestätigte 2019 in BGE 145 V 161, dass Angehörige ohne professionelle Pflegeausbildung zulasten der Krankenversicherung Leistungen der Grundpflege erbringen dürfen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedarf fachlich abgeklärt wurde und die Angehörigen durch diplomiertes Pflegepersonal instruiert, begleitet und überwacht werden.
Abgerechnet werden darf also nicht jede Hilfe im Haushalt und nicht jede Form familiärer Zuwendung.
Grundpflege umfasst beispielsweise anerkannte Unterstützung bei:
- Körperpflege,
- An- und Auskleiden,
- Essen und Trinken,
- Ausscheidung,
- Mobilisation und Lagerung,
- bestimmten präventiven Massnahmen,
- sowie klar umschriebenen pflegerischen Unterstützungen bei psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Einkaufen, Kochen, Putzen, Gesellschaft leisten, gemeinsame Spaziergänge, Fahrdienste oder allgemeine emotionale Zuwendung sind nicht automatisch kassenpflichtige Pflegeleistungen.
Die Leistung muss angeordnet, fachlich abgeklärt, dokumentiert, notwendig, wirksam und wirtschaftlich sein.
In der Theorie bestehen damit Grenzen.
In der Praxis hat sich daraus jedoch ein rasant wachsender Markt entwickelt.
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Ein Markt wächst beinahe explosionsartig
Die BASS-Erhebung erreichte 955 Spitexorganisationen; 394 auswertbare Fragebogen gingen ein. Sie bietet kein vollständiges Bild der Schweiz, zeigt aber eine aussergewöhnliche Dynamik:
- 2022 meldeten 19 Organisationen angestellte pflegende Angehörige.
- 2024 waren es bereits 75 Organisationen.
- Die gemeldete Zahl angestellter Angehöriger stieg von 333 auf 3’023.
- Die Vollzeitäquivalente nahmen von 118 auf 614 zu.
- Die abgerechneten Grundpflegestunden stiegen von rund 162’000 auf über 1,04 Millionen Stunden.
- Drei Organisationen beschäftigten zusammen 78 Prozent aller in der Erhebung erfassten Angehörigen.
- Eine einzige Organisation beschäftigte mehr als 60 Prozent der gemeldeten Personen.
Das ist kein langsames organisches Wachstum eines etablierten Versorgungsbereichs. Es deutet auf die Entstehung spezialisierter Geschäftsmodelle hin.
Für die Krankenversicherung entstanden 2024 aufgrund der erfassten Leistungen Kosten von knapp CHF 55 Millionen. Rechnet man die Restfinanzierung hinzu, liegt die öffentliche Gesamtbelastung höher. Die Ständeratskommission hält ausdrücklich fest, dass aus der Differenz zwischen Lohn und Grundpflegetarif Gewinne zulasten der Sozialversicherung entstehen können. Sie kritisiert zudem die intensive Werbung einzelner Anbieter. Bericht der SGK-S
Allerdings wäre es unseriös, sämtliche gestiegenen Spitexkosten der Angehörigenpflege zuzuschreiben. Die Bevölkerung wird älter, Menschen werden früher aus Spitälern entlassen und mehr Leistungen werden ambulant erbracht. Der Pflegebedarf zu Hause wächst generell.
Ebenso wenig ist bewiesen, dass sich Angehörige massenhaft unrechtmässig bereichern. Viele erhalten erstmals überhaupt eine teilweise Entschädigung für Arbeit, die sie schon vorher unbezahlt geleistet haben.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
Dürfen Angehörige Geld erhalten?
Sondern:
Welche Leistung wird bezahlt, welche Qualifikation ist dafür notwendig, welcher Tarif ist gerechtfertigt und wer verdient an der Differenz?
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Was Angehörige leisten – und was professionelle Pflege zusätzlich leistet
Waschen, Duschen, Ankleiden, Essenreichen und Toilettenbegleitung sind anspruchsvolle und intime Tätigkeiten. Sie verlangen Respekt, Zuverlässigkeit, körperliche Kraft und Einfühlungsvermögen.
Doch professionelle Pflege erschöpft sich nicht in der sichtbaren Verrichtung.
Während eine diplomierte Pflegefachperson bei der Körperpflege hilft, beobachtet sie gleichzeitig:
- Hautfarbe, Hauttemperatur und Hautschäden,
- Druckstellen und Dekubitusrisiken,
- Ödeme und mögliche Herzinsuffizienz,
- Dyspnoe und Veränderungen der Atmung,
- Schmerzen und deren Ursachen,
- Kraftverlust, Schwindel und Sturzrisiko,
- Dehydratation oder Mangelernährung,
- Bewusstseinsveränderungen und Delirzeichen,
- Folgen und Nebenwirkungen von Medikamenten,
- Veränderungen der Ausscheidung,
- Infektionszeichen,
- Ressourcen, Einschränkungen und Rehabilitationspotenzial,
- psychische Veränderungen,
- Gefährdungen im häuslichen Umfeld,
- sowie die Frage, wann ärztliche oder notfallmedizinische Hilfe notwendig wird.
Professionelle Pflege umfasst Assessment, klinisches Denken, Pflegeplanung, Priorisierung, Evaluation, Prävention, Beratung, Koordination, Medikamentensicherheit, interprofessionelle Kommunikation, Dokumentation und ethische Verantwortung.
Der Unterschied liegt nicht nur darin, was getan wird, sondern darin, was gleichzeitig erkannt, beurteilt, verhindert und verantwortet wird.
Auch ein Angehöriger kann durch Erfahrung sehr kompetent werden. Erfahrung mit einem bestimmten Menschen ist wertvoll. Sie ersetzt aber nicht automatisch eine generalisierbare Fachausbildung, klinische Urteilsfähigkeit und berufliche Verantwortlichkeit.
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Es braucht einen neuen Namen – und eine ehrliche tarifliche Abstufung
Sprache schafft Wirklichkeit. Wer jede Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Toilettengang unterschiedslos als «Pflege» bezeichnet, verwischt einen entscheidenden Unterschied: den Unterschied zwischen einer einzelnen unterstützenden Handlung und einem eigenständigen, hochqualifizierten Gesundheitsberuf.
Deshalb braucht es eine klare Umbenennung.
Wenn Angehörige ohne pflegerische Berufsausbildung einzelne Verrichtungen der Grundpflege übernehmen, sollte dies künftig nicht mehr pauschal als «Angehörigenpflege» bezeichnet werden. Fachlich zutreffender wären Begriffe wie:
- Angehörigenassistenz;
- familiäre Grundpflegeassistenz;
- unterstützende Angehörigenhilfe;
- oder angehörigenerbrachte Grundversorgung unter pflegefachlicher Verantwortung.
Diese Bezeichnungen machen deutlich: Die Leistung kann wichtig, anstrengend und gesellschaftlich wertvoll sein. Sie ist aber nicht gleichbedeutend mit professioneller Pflege.
Nicht die Menschen abwerten – sondern die Tätigkeiten richtig einordnen
Von einer notwendigen «Abwertung» der Angehörigenassistenz zu sprechen, ist verständlich, kann aber missverstanden werden. Pflegende Angehörige dürfen als Menschen und in ihrem persönlichen Engagement nicht abgewertet werden. Viele leisten über Jahre Enormes, verzichten auf Freizeit und Erwerbseinkommen und bewahren ihre Familienmitglieder vor einem frühzeitigen Heimeintritt.
Fachlich und tariflich muss ihre Tätigkeit jedoch tiefer eingestuft werden als die Arbeit qualifizierter Pflegefachpersonen.
Eine angehörige Person, die beim Duschen, Ankleiden oder beim Toilettengang unterstützt, trägt nicht automatisch dieselbe Verantwortung wie eine diplomierte Pflegefachperson HF oder FH. Professionelle Pflege umfasst weit mehr:
- systematische Pflegeanamnese und Bedarfsermittlung;
- klinische Beobachtung und Einschätzung;
- Erkennen von Verschlechterungen und Komplikationen;
- Pflegeplanung und Evaluation;
- Behandlungspflege;
- Medikamentenmanagement;
- Wundversorgung;
- Prävention und Patientensicherheit;
- Beratung von Patientinnen, Patienten und Angehörigen;
- interprofessionelle Koordination;
- ethische Entscheidungsfindung;
- fachgerechte Dokumentation;
- sowie die rechtliche Verantwortung für das professionelle Handeln.
Hinter diesen Kompetenzen stehen mehrjährige Ausbildungen, Weiterbildungen, Berufserfahrung und eine fortdauernde fachliche Verantwortung. Wer Angehörigenassistenz sprachlich und finanziell praktisch mit professioneller Pflege gleichsetzt, macht diese Qualifikationen unsichtbar.
«Pflege» muss wieder ein erkennbarer Fachbegriff werden
Der Begriff Pflege sollte deshalb stärker geschützt und differenziert verwendet werden. Nicht jede Person, die eine pflegebedürftige Person unterstützt, ist dadurch eine Pflegefachperson. Ebenso wenig wird jemand zur Physiotherapeutin, weil er mit seiner Mutter Gehübungen macht, oder zum Apotheker, weil er Medikamente aus einer Packung reicht.
Ein sinnvolles Modell könnte drei Ebenen unterscheiden:
1. Professionelle Pflege
Professionelle Pflege wird von entsprechend qualifizierten Fachpersonen geplant, gesteuert, durchgeführt oder fachlich verantwortet. Ihre Vergütung muss Ausbildung, Verantwortung, Erfahrung, Komplexität und klinische Entscheidungskompetenz angemessen abbilden.
2. Angehörigenassistenz
Angehörige übernehmen klar bezeichnete, abgeklärte und dokumentierte Verrichtungen der allgemeinen Grundpflege. Sie erhalten dafür eine angemessene Entschädigung, werden instruiert und bei Bedarf von einer Pflegefachperson begleitet. Sie werden dadurch aber nicht zu professionellen Pflegefachpersonen.
3. Familiäre Betreuung und Unterstützung
Gesellschaft leisten, gemeinsam essen, einkaufen, putzen, spazieren, Termine organisieren oder emotionalen Beistand geben, gehört zur Betreuung und familiären Unterstützung. Diese Leistungen dürfen nicht einfach als Pflege deklariert und der Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden.
Eine eigene Tarifposition für Angehörigenassistenz
Die begriffliche Trennung allein genügt nicht. Es braucht auch eine eigene Tarifposition für Angehörigenassistenz.
Heute wird angehörigenerbrachte Grundpflege teilweise nach einem Finanzierungssystem vergütet, das ursprünglich für professionelle Spitexorganisationen mit umfassendem Versorgungsauftrag geschaffen wurde. In diesen Tarifen sind Kosten enthalten für Einsatzplanung, Wegzeiten, Personalführung, Stellvertretungen, Notfallorganisation, fachliche Weiterbildung, Qualitätssicherung und Administration.
Bei Angehörigenassistenz fallen manche dieser Kosten deutlich geringer aus. Die angehörige Person ist bereits vor Ort, betreut in der Regel nur eine bestimmte Person und übernimmt keine vollständige regionale Versorgungspflicht. Trotzdem können spezialisierte Unternehmen Beiträge beziehen, die sich an der traditionellen professionellen Spitex orientieren.
Das schafft einen Fehlanreiz: Je grösser die Differenz zwischen den erhaltenen Pflegebeiträgen und dem ausbezahlten Angehörigenlohn ist, desto attraktiver wird das Geschäftsmodell für die vermittelnde Organisation.
Eine neue Tarifstruktur müsste deshalb transparent ausweisen:
- den effektiven Lohn der angehörigen Person;
- die Arbeitgeberbeiträge;
- den Aufwand für Schulung und fachliche Begleitung;
- den tatsächlichen administrativen Aufwand;
- die Kosten der Bedarfsabklärung;
- sowie die verbleibende Marge der Organisation.
Günstiger für die Krankenversicherung – ohne Ausbeutung
Angehörigenassistenz sollte günstiger sein als professionelle Spitexpflege, wenn tatsächlich geringere Kosten entstehen. Das bedeutet nicht, Angehörige auszubeuten oder ihre Arbeit für selbstverständlich zu erklären. Es bedeutet, die Vergütung an Qualifikation, Verantwortung und tatsächlichen Betriebsaufwand zu binden.
Denkbar wäre beispielsweise:
- ein eigener, tieferer Tarif für angehörigenerbrachte Grundpflege;
- eine separate Vergütung der pflegefachlichen Abklärung;
- eine nachvollziehbare Pauschale für Schulung und Qualitätskontrolle;
- verbindliche Mindestlöhne für angestellte Angehörige;
- eine Obergrenze für Verwaltungs- und Vermittlungskosten;
- keine Restfinanzierung für Kosten, die nachweislich gar nicht entstehen;
- regelmässige unabhängige Überprüfung des Pflegebedarfs;
- und eine klare Trennung zwischen Pflege, Assistenz, Betreuung und Hauswirtschaft.
Die Einsparung sollte dabei nicht hauptsächlich durch einen möglichst tiefen Lohn der Angehörigen entstehen. Sie sollte dort erzielt werden, wo spezialisierte Firmen Kosten verrechnen, die sie tatsächlich nicht oder nur in erheblich geringerem Umfang haben.
Unterschiedliche Qualifikation verlangt unterschiedliche Vergütung
Es ist systemisch widersprüchlich, wenn eine ungelernte angehörige Person für einzelne Verrichtungen der Grundpflege mit einem beworbenen Stundenansatz entschädigt wird, der hochgerechnet über dem Lohn einer ausgebildeten FaGe oder sogar einer erfahrenen diplomierten Pflegefachperson liegt.
Zwar lassen sich ein beworbener Stundenlohn ohne garantiertes Pensum und ein Monatslohn nicht unmittelbar vergleichen. Dennoch bleibt die politische und berufspolitische Botschaft problematisch: Für dieselbe Gesellschaft scheint Geld vorhanden zu sein, sobald aus familiärer Hilfe ein neues Geschäftsmodell entsteht. Für die nachhaltige Aufwertung der professionellen Pflege, bessere Personalschlüssel, verlässliche Arbeitsbedingungen und höhere Löhne wird dagegen seit Jahren auf Kosten, Zuständigkeiten und Finanzierungsgrenzen verwiesen.
Das beschädigt die Glaubwürdigkeit des Systems.
Eine faire Abstufung müsste deshalb deutlich erkennbar sein:
Je höher Ausbildung, Verantwortung, Komplexität, Selbständigkeit und Haftungsrisiko sind, desto höher muss die Vergütung ausfallen.
Eine diplomierte Pflegefachperson mit vierzig Jahren Berufserfahrung, zahlreichen Weiterbildungen und klinischer Verantwortung darf nicht schlechtergestellt werden als eine ungelernte Person, die einen begrenzten Teil der Grundpflege bei einem einzigen Familienmitglied übernimmt.
Professionelle Pflege aufwerten
Die notwendige Reform darf deshalb nicht bei einer Senkung der Angehörigentarife stehen bleiben. Sonst würden lediglich neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Gleichzeitig muss die professionelle Pflege aufgewertet werden:
- höhere und schweizweit nachvollziehbare Lohnbänder;
- verbindliche Anerkennung von Berufserfahrung;
- angemessene Funktions- und Weiterbildungszulagen;
- bezahlte Verantwortung für Anleitung und Supervision;
- ausreichende Personalbemessung;
- verlässliche Dienstpläne;
- bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben;
- sowie eine Finanzierung, die nicht nur einzelne Handlungen, sondern auch Beobachtung, Kommunikation, Koordination und Verantwortung anerkennt.
Gerade diese unsichtbaren Leistungen unterscheiden professionelle Pflege von einer blossen Aneinanderreihung einzelner Verrichtungen.
Der notwendige Grundsatz
Angehörigenassistenz verdient Respekt, Schutz und eine faire Entschädigung. Sie darf aber weder sprachlich noch finanziell so behandelt werden, als sei sie dasselbe wie professionelle Pflege.
Die Lösung lautet deshalb nicht, Angehörige geringzuschätzen. Die Lösung lautet:
Angehörigenassistenz ehrlich benennen, ihrem tatsächlichen Aufwand entsprechend vergüten und professionelle Pflege endlich nach Qualifikation, Verantwortung und Erfahrung bezahlen.
Erst eine solche Trennung schützt beide Seiten: die Angehörigen vor Ausbeutung und die professionelle Pflege vor weiterer Entwertung.
„Pflege“ muss vielleicht auch ein gesetzlich geschützter Tittel werden.
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Zeigt die Wissenschaft, dass Qualifikation einen Unterschied macht?
Direkte vergleichende Studien zur Qualität angestellter pflegender Angehöriger in der Schweiz fehlen weitgehend. Genau das ist Teil des Problems: Ein stark wachsendes, öffentlich finanziertes Modell wurde ausgebaut, bevor ein einheitliches Qualitäts- und Datensystem bestand.
Die BASS-Erhebung zeigt:
- 72 Prozent der erfassten Angehörigen verfügten über einen Pflegehilfekurs oder eine gleichwertige Ausbildung.
- Ein Teil hatte eine berufliche oder höhere Pflegeausbildung.
- Ein relevanter Anteil hatte keine Pflegeausbildung.
- Begleitung und Überwachung fanden meistens durch Besuche, Telefonate oder digitale Kontakte statt.
- Der Median lag bei ungefähr zwei Kontakten oder Besuchen pro Monat.
- In spezialisierten privaten Organisationen betreute eine diplomierte Pflegefachperson durchschnittlich mehr Angehörige als bei gemeinnützigen Spitexorganisationen.
Die Zürcher Analysen zeigten zudem längere erfasste Pflegezeiten, wenn Leistungen durch Angehörige erbracht wurden. Das beweist noch keinen Missbrauch. Angehörige können komplexere oder dauerhaftere Situationen übernehmen. Es wirft aber Fragen zur Bedarfsermittlung, Abgrenzung und Wirtschaftlichkeit auf.
Aus der internationalen Pflegeforschung wissen wir hingegen eindeutig, dass Qualifikation und Skill-Mix für die Patientensicherheit relevant sind.
Die europäische RN4CAST-Studie von Linda Aiken und ihrem Team untersuchte 422’730 chirurgische Patientinnen und Patienten in 300 Krankenhäusern. Mit jeder zusätzlichen Person in der Verantwortung einer Pflegefachperson war die Wahrscheinlichkeit eines Todes innerhalb von 30 Tagen statistisch um sieben Prozent erhöht. Ein um zehn Prozent höherer Anteil akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen war mit einer um sieben Prozent tieferen Sterblichkeit verbunden. Aiken et al., 2014
Eine weitere europäische Analyse fand, dass ein höherer Anteil professionell ausgebildeter Pflegefachpersonen mit niedrigerer Mortalität, weniger Druckschäden, weniger Stürzen, weniger Harnwegsinfektionen und besseren Patientenbewertungen verbunden war.
Diese Resultate stammen überwiegend aus Spitälern und dürfen nicht direkt auf die Angehörigenpflege übertragen werden. Sie widerlegen jedoch die gefährliche Vorstellung, ausgebildete Pflege könne beliebig durch geringer qualifizierte Arbeit ersetzt werden, solange oberflächlich dieselbe Verrichtung stattfindet.
Skill-Mix ist nicht nur eine Lohnfrage. Skill-Mix ist eine Sicherheitsfrage.
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Beschädigt das Modell den Ruf des Pflegeberufs?
Es kann ihn beschädigen – vor allem durch seine Sprache.
Wenn Werbung vermittelt, man könne durch einige Verrichtungen an einem Familienmitglied «Pflege zum Beruf machen», entsteht der Eindruck, Pflege sei eine Tätigkeit, die jeder ohne längere Ausbildung ausüben könne.
Die Botschaft lautet unterschwellig:
- Wer wäscht, pflegt.
- Wer Essen reicht, pflegt.
- Wer zur Toilette begleitet, pflegt.
- Wer dies einige Stunden tut, erbringt dieselbe Leistung wie professionell Pflegende.
Das ist fachlich falsch.
Die Gefahr besteht nicht darin, Angehörige anzuerkennen. Die Gefahr liegt in der Auflösung der Grenzen zwischen familiärer Unterstützung, Assistenz, Grundpflege und professioneller Pflege.
Damit wird ausgerechnet jene Unsichtbarkeit verstärkt, unter der die Pflege seit Jahrzehnten leidet: Die anspruchsvollsten Teile der Arbeit – Beobachten, Denken, Entscheiden, Koordinieren, Verhindern und Verantworten – bleiben unsichtbar.
Bezahlt wird die sichtbare Verrichtung.
Zu wenig anerkannt wird die dahinterstehende Kompetenz.
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Ist Angehörigenpflege einfach eine familiäre Pflicht?
Moralisch darf jeder Mensch erwarten, dass Familienmitglieder einander nicht gleichgültig sind. Gesellschaften leben von Fürsorge, Solidarität und gegenseitiger Verantwortung.
Trotzdem ist die Aussage, Kinder, Geschwister oder Eltern seien generell verpflichtet, einander kostenlos zu pflegen, rechtlich und ethisch zu pauschal.
Das Schweizer Recht kennt bestimmte Beistands- und Unterstützungspflichten – insbesondere zwischen Ehepartnern, zwischen Eltern und minderjährigen Kindern sowie in besonderen finanziellen Notlagen. Daraus folgt aber keine unbegrenzte Pflicht erwachsener Kinder, ihre Eltern persönlich zu waschen, nachts zu überwachen, Medikamente zu organisieren oder dafür die eigene Erwerbstätigkeit aufzugeben. Für Geschwister besteht ebenfalls keine allgemeine persönliche Pflegepflicht.
Eine solche Erwartung träfe zudem überwiegend Frauen. Angehörigenpflege verursacht nachweislich Einkommensverluste, Lücken in der Altersvorsorge, psychische Belastungen und gesundheitliche Risiken.
Das BAG untersuchte in seinem Förderprogramm 2017–2020 die Situation betreuender Angehöriger in 15 Forschungsprojekten. Besonders gefährdet sind Menschen mit hoher Betreuungsintensität, finanziellen Schwierigkeiten, instabilen Krankheitsverläufen und gemeinsamem Haushalt. Angehörige reduzieren teilweise ihr Arbeitspensum und erleiden dadurch Einkommens- und Vorsorgelücken. BAG-Forschungsprogramm
Eine angemessene Entschädigung kann deshalb berechtigt sein.
Sie sollte jedoch nicht über ein intransparentes Geschäftsmodell erfolgen, das für einfache Grundpflege denselben Tarif nutzt wie eine voll ausgestattete professionelle Spitexorganisation.
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Was sagen Pflegeverbände und Spitexorganisationen?
Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
Der SBK begrüsst grundsätzlich, dass die Arbeit pflegender Angehöriger finanziell anerkannt wird. Er fordert aber einen national verbindlichen Rahmen für:
- Patientensicherheit,
- Pflegequalität,
- Finanzierung,
- Gerechtigkeit,
- arbeitsrechtlichen Schutz,
- Ausbildung,
- fachliche Begleitung,
- Entlastung und Vertretung,
- sowie den Umgang mit ungenügender Pflegequalität.
Der SBK verlangt insbesondere Vorgaben dafür, wie viele pflegende Angehörige eine diplomierte Pflegefachperson begleiten darf. Er warnt ausdrücklich davor, die Angehörigenpflege als profitables Geschäftsmodell auszunützen. Positionspapier des SBK
Spitex Schweiz
Spitex Schweiz fordert ebenfalls schweizweit verbindliche Regeln. Angehörige ohne Pflegeausbildung sollen zwingend eine Grundausbildung absolvieren und kontinuierlich fachlich begleitet werden. Faire Anstellungsbedingungen, transparente Finanzierung und einheitliche Qualitätsanforderungen müssten für alle Anbieter gelten.
Der Verband kritisiert Unternehmen, die mit der Anstellung von Angehörigen übermässige Gewinne erzielen. Stellungnahme von Spitex Schweiz
Das ist kein Widerstand gegen Angehörige.
Es ist Widerstand gegen unklare Rollen, fehlende Kontrolle und eine Finanzierung, die nicht sauber zwischen Qualifikationen und tatsächlichen Kosten unterscheidet.
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Was macht die Politik?
Thomas Rechsteiner: Pflege nur unter verbindlichen Regeln
Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner reichte 2023 die Motion 23.4281 «Pflege durch Angehörige verbindlich regeln» ein. Sie verlangt, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass Angehörigenpflege nur in Ausnahmefällen und unter klaren Qualitätsvorgaben zulasten der Krankenversicherung abgerechnet werden darf.
Rechsteiner betonte, Angehörige seien eine wichtige Ressource. Gleichzeitig verlangte er:
- Aus- oder Weiterbildungspflichten,
- geeignete Überwachungs- und Kontrollmassnahmen,
- abgestufte Kompetenzen,
- eine von der Qualifikation abhängige Vergütung,
- sowie Massnahmen gegen Firmen, die von der Arbeit der Angehörigen übermässig profitieren.
Der Nationalrat nahm die Motion am 7. Mai 2025 mit 168 zu 23 Stimmen bei drei Enthaltungen an.
Dafür stimmten geschlossen oder fast geschlossen:
- SVP,
- FDP,
- Mitte/EVP,
- GLP,
- und eine deutliche Mehrheit der SP.
Die 22 anwesenden Mitglieder der Grünen stimmten dagegen; hinzu kam eine Gegenstimme aus der FDP. Aus diesem Abstimmungsergebnis allein lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die Grünen gegen Qualitätsregeln wären. Wahrscheinlicher Streitpunkt ist die restriktive Formulierung, wonach KVG-finanzierte Angehörigenpflege nur noch «in Ausnahmefällen» möglich sein soll.
Am 15. Dezember 2025 nahm der Ständerat die Motion mit 41 zu null Stimmen bei einer Enthaltung an. Damit ist der Bundesrat verpflichtet, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Parlamentarisches Geschäft 23.4281
Patrick Hässig und Ursula Zybach: tiefere Beiträge für dieses Modell
GLP-Nationalrat und Pflegefachmann Patrick Hässig sowie SP-Nationalrätin Ursula Zybach reichten gleichlautende Motionen ein. Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen und dadurch tiefere Betriebskosten haben, sollen nicht mehr automatisch dieselben Pflegebeiträge erhalten wie eine reguläre Spitexorganisation.
Der Nationalrat nahm diese Forderung im April 2026 mit 191 zu einer Stimme bei einer Enthaltung an. Die Motion liegt beim Ständerat.
Damit besteht parteiübergreifend beinahe Einigkeit: Das gegenwärtige Vergütungsmodell ist nicht sachgerecht.
Weitere Motionen für Herbst 2026
Die ständerätliche Gesundheitskommission legte zwei zusätzliche Motionen vor:
Motion 26.3012 verlangt:
- eine nationale Definition der abrechenbaren Angehörigenpflege,
- die Abgrenzung gegenüber familiärem Beistand,
- separate Rechnungspositionen,
- die Klärung des arbeitsrechtlichen Status,
- Mindestanforderungen an Ausbildung und Begleitung,
- sowie die Möglichkeit tieferer OKP-Beiträge.
Motion 26.3013 verlangt:
- verbindliche Qualitätskriterien bei der kantonalen Zulassung,
- stärkere Kontroll- und Planungsbefugnisse,
- und die Möglichkeit, die Zahl spezialisierter Anbieter regional zu begrenzen.
Der Ständerat nahm beide Motionen einstimmig an. Die Gesundheitskommission des Nationalrates empfiehlt ebenfalls Zustimmung. Die Behandlung im Nationalrat wurde aus Zeitgründen auf die Herbstsession 2026 verschoben. Mitteilung der SGK-S
Die Position des Bundesrates
Der Bundesrat beurteilt die Anstellung pflegender Angehöriger grundsätzlich positiv, sofern Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit gewährleistet sind.
Er argumentiert, Kantone, Versicherer und Verbände verfügten bereits über Instrumente zur Kontrolle. Gewinne seien nicht automatisch unzulässig. Sie müssten aber mit wirtschaftlich und qualitativ korrekt erbrachten Leistungen verbunden sein.
Der Bundesrat empfiehlt:
- kantonale Richtlinien,
- ausreichendes Fachpersonal zur Begleitung,
- systematische Kennzeichnung der Angehörigenleistungen auf Rechnungen,
- strengere Wirtschaftlichkeitskontrollen,
- und die Begrenzung ungerechtfertigt hoher Restfinanzierungen.
Weitergehende Motionen lehnt er teilweise ab, weil er Doppelspurigkeiten zur bereits überwiesenen Motion Rechsteiner befürchtet. Bericht und Stellungnahme des Bundesrates
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Wer stellt sich gegen strengere Regeln?
Es gibt keine einfache Trennlinie zwischen links und rechts.
Fast alle Parteien anerkennen inzwischen Handlungsbedarf. Die Unterschiede liegen in der Stossrichtung:
- Bürgerliche Parteien betonen Kostenkontrolle, tiefere Tarife und die Begrenzung problematischer Geschäftsmodelle.
- SP und Gewerkschaften unterstützen Transparenz und Regulierung, warnen aber davor, Angehörige erneut in unbezahlte Arbeit zurückzudrängen.
- Grüne, Behindertenorganisationen und Angehörigenvertretungen betonen Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und den Schutz vor einer pauschalen Herabstufung.
- Die GLP verbindet Kostenkontrolle mit Qualitäts- und Transparenzforderungen.
- Der Bundesrat bevorzugt zunächst die konsequente Anwendung bestehender kantonaler Instrumente.
- Berufs- und Spitexverbände verlangen nationale Mindeststandards.
Die politische Kontroverse lautet daher nicht nur «bezahlen oder nicht bezahlen».
Sie lautet:
Soll Angehörigenpflege über die Krankenversicherung, über andere Sozialversicherungen, über direkte Unterstützungsleistungen oder über steuerfinanzierte Entlastungsmodelle finanziert werden?
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Was jetzt geschehen müsste
Eine faire Lösung darf weder pflegende Angehörige ausbeuten noch professionelle Pflege entwerten.
Dazu braucht es aus meiner Sicht neun Schritte.
1. Eigene Abrechnungspositionen
Auf jeder Rechnung muss sichtbar sein, ob eine Leistung durch eine diplomierte Pflegefachperson, eine FaGe, eine Pflegehilfsperson oder einen angestellten Angehörigen erbracht wurde.
2. Qualifikationsabhängige Tarife
Unterschiedliche Qualifikationen, Verantwortungsbereiche und Betriebskosten dürfen nicht pauschal gleich vergütet werden.
3. Nationale Mindestqualifikation
Vor einer Anstellung braucht es mindestens eine definierte Grundausbildung, eine Kompetenzprüfung und regelmässige Weiterbildung.
4. Verbindliche fachliche Begleitung
Es braucht ein maximales Verhältnis zwischen diplomierten Pflegefachpersonen und den von ihnen betreuten Angehörigen. Zwei telefonische Kontakte pro Monat können bei komplexen Situationen nicht genügen.
5. Unabhängige Bedarfsabklärung
Die Organisation, die an der Anzahl bewilligter Stunden verdient, sollte den Bedarf nicht allein beurteilen dürfen. Abklärung und wirtschaftliches Interesse müssen stärker getrennt werden.
6. Kontrolle der tatsächlichen Kosten
Spezialisierte Anbieter müssen offenlegen, wie viel sie für Lohn, Fachbegleitung, Administration, Qualitätssicherung und Gewinn verwenden. Überhöhte Restfinanzierungen müssen zurückgefordert werden können.
7. Angehörige ausserhalb der KVG unterstützen
Einkommensausfälle, Entlastungsaufenthalte, Ferienvertretungen, Vorsorgelücken und psychosoziale Belastungen lassen sich zielgenauer über Betreuungsgutschriften, Erwerbsersatz, Assistenzbeiträge oder kantonale Unterstützungsmodelle ausgleichen als über aufgeblähte Pflegeminutentarife.
8. Keine Verdrängung professioneller Pflege
Angehörigenpflege darf professionelle Assessments, komplexe Behandlungspflege, Beratung, Koordination und Verlaufskontrolle nicht ersetzen.
9. Professionelle Pflege endlich ihrer Verantwortung entsprechend bezahlen
Lohnsysteme müssen Ausbildung, Erfahrung, Zusatzqualifikationen, klinische Verantwortung, Führungsaufgaben, Nacht- und Wochenendarbeit sowie psychische und körperliche Belastungen angemessen abbilden.
10. Pflege als gesetzlich geschützten Tittel bzw. professionelle Tätigkeit erklären
Pflege ist in der Schweiz gesetzlich geschützt – aber nur teilweise. Geschützt beziehungsweise reguliert werden vor allem Ausbildungstitel, eigenverantwortliche Berufsausübung und Abrechnungsberechtigung. Nicht geschützt ist dagegen das allgemeine Wort «Pflege».
„Pflege“ und bzw. oder «Professionelle Pflege» schützen
Nur Leistungen, die von anerkannten Pflegefachpersonen ausgeführt oder fachlich gesteuert werden, dürften als professionelle Pflege beworben werden.
11. Angehörigenleistungen anders bezeichnen
Für ungelernte Angehörige wären Begriffe wie:
- Angehörigenassistenz;
- familiäre Grundpflegeassistenz;
- angehörigenerbrachte Grundversorgung;
vorzuschreiben. Auf Werbung und Rechnungen müsste die Qualifikation der ausführenden Person erkennbar sein.
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Wann wird professionelle Pflege endlich fair bezahlt?
Die ehrliche Antwort lautet:
Es gibt dafür noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.
Die Bevölkerung nahm die Pflegeinitiative 2021 mit rund 61 Prozent an. Seit Juli 2024 läuft die Ausbildungsoffensive. Für die zweite Etappe schlug der Bundesrat ein Gesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege vor.
Der Nationalrat hat dieses Gesetz im April 2026 jedoch deutlich abgeschwächt. Die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Teilen der Mitte lehnte unter anderem die Senkung der maximalen Wochenarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden ab. Zuschläge und Schutzbestimmungen wurden reduziert. SP, Grüne und GLP-Pflegefachmann Patrick Hässig kritisierten das Ergebnis als ungenügend. Der Ständerat muss nun darüber beraten. Entscheid des Nationalrates vom April 2026
Noch wichtiger: Das geplante Gesetz schafft keinen nationalen Mindestlohn für diplomierte Pflegefachpersonen.
Löhne bleiben weitgehend Sache der Kantone, Arbeitgeber, Personalgesetze und Gesamtarbeitsverträge. Deshalb ist selbst bei einer guten Umsetzung der Pflegeinitiative nicht garantiert, dass langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen überall angemessen entschädigt werden.
Es ist politisch widersprüchlich, einerseits über den Pflegenotstand zu klagen und andererseits bei verbindlichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen regelmässig vor den Kosten zurückzuschrecken.
Gute Pflege kostet Geld.
Schlechte Pflege, Personalflucht, Komplikationen, Wiedereintritte, Fehler und vermeidbare Institutionalisierungen kosten jedoch ebenfalls Geld – und zusätzlich menschliches Leid.
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Mein Fazit
Pflegende Angehörige sind nicht die Gegner professioneller Pflege.
Viele leisten Ausserordentliches. Sie verdienen Beratung, Entlastung, soziale Absicherung und – wo sie wegen der Pflege Einkommen verlieren oder klar definierte Leistungen übernehmen – auch eine angemessene finanzielle Anerkennung.
Aber Anerkennung darf nicht bedeuten, dass jede familiäre Hilfe zur professionellen Pflege erklärt wird.
Nicht die Angehörigen haben dieses System geschaffen. Das Problem entsteht dort, wo Unternehmen aus familiärer Nähe ein Geschäftsmodell machen, öffentliche Pflegetarife beanspruchen, deutlich tiefere Strukturen finanzieren und die fachlichen Unterschiede in der Werbung verschwimmen lassen.
Professionelle Pflege ist mehr als Waschen, Duschen und Toilettenbegleitung.
Sie ist Beobachtung.
Sie ist klinisches Denken.
Und sie ist Entscheidung unter Unsicherheit.
Sie ist Prävention.
Sie ist Koordination.
Und sie ist Beziehung.
Aber sie ist auch Verantwortung.
Und manchmal ist sie der kaum wahrnehmbare Unterschied zwischen einer rechtzeitig erkannten Verschlechterung und einer Katastrophe.
«Eine Gesellschaft wertschätzt Pflege nicht dadurch, dass sie jede Hilfe Pflege nennt. Sie wertschätzt Pflege, indem sie Angehörige schützt, Geschäftsmodelle kontrolliert und professionelle Kompetenz endlich ehrlich bezahlt.»
— Christoph J. Zingg, 2026
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