Neue AVB / AGB: Zahlungsbedingungen

Unser Rechnungsprogramm ist in die Jahre gekommen und so suchten wir nach günstigeren Lösungen, die unseren Ansprüchen genügen.
Durch den Wechsel des Rechnungsprogramms mussten wir auch die Zahlungsbedingungen neu festlegen und diskutierten diese ausgiebig in der Geschäftsführung.

Wir stellen eine signifikante Abnahme der Zahlungsmoral fest.
2020 mussten 80% der ausgestellten Rechnungen nach der Zahlungserinnerung gemahnt werden. Hätten wir nach der 3. Mahnung wie in den alten AVB / AGB vorgesehen die Betreibung eingeleitet, wären 30% der ausgestellten Rechnungen betrieben worden.

Natürlich haben wir Verständnis, dass das Geld auch mal knapp werden kann. Gerade diese ganze Corona-Krise und der Betreibungsstopp hat sicher auch dazu beigetragen, dass sich die Lage im Familienbudget allenfalls verschärft hat.
Aber auch bei uns in der Tauchschule müssen wir achtsam sein, dass die erbrachten Leistungen auch bezahlt werden und wir so das Sponsoring in diesem Ausmass weiter aufrecht erhalten können.

Und so beschossen wir in der Geschäftsführung, in Sachen Mahnwesen ganz neue Wege zu gehen.

Neu schauen wir vermehrt darauf, dass Rechnungen für unsere Leistungen so früh wie möglich ausgestellt werden können, damit bei Leistungsantritt der Rechnungsbetrag bereits beglichen ist. Dies bedingt ein frühes Buchen, damit ein Kurs rechtzeitig storniert werden kann, wenn keine Zahlung erfolgt.

Rechnungen werden ab sofort nur noch mit Zahlungstermin „sofort nach Erhalt der Rechnung“ ausgestellt. Das heisst, dass die Rechnung umgehend bezahlt werden muss ohne Zahlungsaufschub.
Neu wird 3 Tage nach Rechnungsstellung vom Rechnungsprogramm automatisch eine Zahlungserinnerung per Mail ausgelöst. Sieben Tage später, also 10 Tage nach Rechnungsstellung, erfolgt automatisch die erste Mahnung per Mail. Nach weiteren 10 Tagen erfolgt per Mail und per eingeschriebener Briefpost die 2. Mahnung mit Betreibungsandrohung. Wird diese 2. und letzte Mahnung nicht innert 5 Tagen beglichen, wird ohne weitere Mitteilung die Betreibung ausgelöst und der offene Betrag auf dem Rechtsweg eingefordert.

Oft wurden Mahngebühren nicht überwiesen. Wir warteten lange aufs Geld, hatten Umtriebe und zuletzt Ärger.
Jetzt drehen wir den Spiess um.
Neu werden wir jeder Rechnung 50 CHF „Vorgezogene Zahlungsaufschubsgebühr“ hinzufügen. Das sind die Mahngebühren bis zur 2. Mahnung.
Dafür gewähren wir neu ein Skonto.

Der oder das Skonto (von italienisch sconto, abziehen, abrechnen) ist ein Preisnachlass auf einen Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Der Kunde bekommt für seine frühzeitige Bezahlung der Rechnung einen Rabatt.
Ein nicht gezogenes Skonto ist eine Form der Zinszahlung für die spätere Begleichung der offenen Forderung. Der Kunde verzichtet bewusst auf den Abschlag (Skonto), damit er die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt begleichen kann. Er bezahlt sodann ohne Skonto rein netto.

Bei Bezahlung unter Abzug von Skonto erhält der Kunde vom Leistungserbringer / Lieferanten eine Kreditleistung in Form einer Valuta- und bzw. oder Skontofrist.

Wikipedia

Neu gewähren wir folgende Skontobedingungen:

  • 55 CHF bei Zahlung (resp. Gutschrift auf unserem Konto) bevor die Zahlungserinnerung nach 3 Tagen ausgelöst und versendet wird
  • 40 CHF bei Zahlung (resp. Gutschrift auf unserem Konto) bevor die 1. Mahnung 7 Tage nach der Zahlungserinnerung resp. 10 Tage nach Rechnungsstellung versendet wird
  • 20 CHF bei Zahlung (resp. Gutschrift auf unserem Konto) bevor die 2. Mahnung 10 Tage später, also 20 Tage nach Rechnungsstellung versendet wird
  • Mit Versand der 2. Mahnung durch unser System ist jegliches Skonto verwirkt und der ganze Rechnungsbetrag fällig (netto).

So ergibt sich im umgekehrten Sinn bei Bezahlung (bzw. Gutschrift auf unserem Konto) innert 3 Tagen ab Rechnungsstellung ein Rabatt von 5 CHF auf den Rechnungsbetrag, danach 10 CHF Gebühren bis 10 Tage, 20 CHF bei Zahlung bis 20 Tage und danach 50 CHF Gebühren.

Das neue Rechnungsprogramm gleicht zeitgenau Datum der Rechnungsstellung und Gutschriftkonto ab. Daraus ergibt sich, dass nur eine Zahlungserinnerung oder Mahnung versendet wird, wenn das Geld zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ist die Zahlungserinnerung oder Mahnung versendet, ist dies gleichbedeutend mit Gewährung der nächst tieferen Skontostufe.

Bei unrechtmässigem Abzug eines Skontos wird der Fehlbetrag nachgefordert und sofort gemahnt (unvollständig bezahlte Rechnung). Hierfür wird neu zusätzlich eine Mahngebühr von 20 CHF verrechnet.
Wird diese Rechnung nicht innert 5 Tage beglichen, wird ohne weitere Mitteilung der Betrag mittels Betreibung auf dem Rechtsweg eingetrieben.

Wir von der Geschäftsleitung bedauern sehr, dass wir zu solch drastischen Massnahmen greifen müssen. Ein Blick in die Buchhaltung der vergangenen Jahre lässt uns aber zum Schutz der korrekt bezahlenden Minderheit keine andere Wahl.

Kunden die eine 2. Mahnung erhalten, werden in den Status der Vorauszahler versetzt und müssen zwingend alle Leistungen im Voraus bezahlen.
Teammitglieder, die eine 2. Mahnung erhalten, werden aus dem Team entlassen und in den normalen Vereinsmitgliedermodus versetzt. Allfällig nicht abgearbeitete Tauchkurse und Schulden werden sofort in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich können Rechnungen bei der Zingg-Dive GmbH auch in Euro beglichen werden. Rückgeld wird aber ausschliesslich in Schweizer Franken abgegeben.

Bei Bezahlung in Euro gilt grundsätzlich immer ein Kurs von 1 : 1
(1 Schweizer Franken = 1 Euro).

In den AVB / AGB wurden sonst noch ein paar Kleinigkeiten den neuen Gegebenheiten und Gesetzen angepasst und gewisse Teile umformuliert.

Die Gesellschafter, Geschäftsführer und Geschäftsleiter haben dieser Revision des Leitbildes mit AGB / AVB zugestimmt und die ab sofort auf der Homepage veröffentliche Fassung genehmigt.
Das neue Leitbild und die integrierten AVB / AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen von Kunden mit der Zingg-Dive GmbH ab Mai 2020.

Das Leitbild der Zingg-Dive GmbH mit den integrierten AVB / AGB wurde am 20. Oktober 2015 von der Gesellschafterversammlung genehmigt und in Kraft gesetzt.
Im Dezember 2017 wurden die Datenschutzbestimmungen überarbeitet und angepasst.
Im Mai 2020 wurde das Leitbild anlässlich der Implementierung eines neuen Rechnungs- und Buchhaltungsprogramms von der Geschäftsführung aktualisiert, angepasst und vollständig überarbeitet. Die Zahlungsbedingungen wurden bei dieser Gelegenheit völlig neu festgelegt. 

www.zingg-dive.ch


Zingg-Dive GmbH

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  • Geschäftsführer
  • Geschäftsleiter

Link:
http://www.zingg-dive.ch/agb