COVID19 – Schutzkonzept: Richtlinien zum Tauchen nach Ausbruch der Coronavirus Epidemie

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Seit dem Lockdown in der Schweiz und dem damit verbundenen Verbot zur Tauchausbildung und zur Organisation von Tauchgängen beschäftigten sich Tauchlehrer, Tauchschulen, Tauchcenter und auch der Schweizerische Unterwasser-Sport-Verband SUSV intensiv mit der Frage: Unter welchen Umständen ist auch weiterhin das Ausüben unseres geliebten Sporttauchens möglich.

Der Bundesrat hat nun mit den ersten Lockerungen eine Wiederaufnahme von gewissen Geschäftstätigkeiten und Sportaktivitäten erlaubt, sofern ein entsprechendes Schutzkonzept für die Teilnehmer vorhanden ist. Dieses muss vom Bundesamt für Sport BASPRO überprüft und genehmigt werden und die Verbände der Sportarten, die zur Ausübung von Sportaktivitäten und – Ausbildungen wieder zugelassen sind, müssen von der Swiss Olympic gelistet und veröffentlicht worden sein.

Mit der Genehmigung des SUSV Schutzkonzeptes für den Tauchsport der Verbandsmitglieder und der Veröffentlichung durch Swiss Olympic ist es ab 11. Mai 2020 wieder möglich, unter Einhaltung des Schutzkonzeptes des SUSV den Tauchsport auszuüben.

Die Zingg-Dive GmbH hält sich bei allen Schulungs- und Tauchaktivitäten strikte an das SUSV Schutzkonzept und steht voll und ganz hinter der Stossrichtung des SUSV.

Angelehnt an die Vorgaben des Bundesamt für Gesundheit BAG und gestützt auf auf das Schutzkonzept des SUSV gilt bei der Zingg-Dive GmbH und beim Tauchverein Mörschwil ab sofort folgendes:

Administratives
Der Gruppenleiter:
– Leitet alle Teilnehmer vor jeder Aktivität in der Tauchschule zum korrekten Händewaschen gemäss BAG an und überprüft die Durchführung
– Überprüft das tauchärztliche Attest der Teilnehmer
– Überprüft die Formulare „Gesundheitszustand“ und „Gesundheitscheck COVID19“
– Beurteilt den Gesundheitszustand der Teilnehmer und schätzt deren Tauchfähigkeit ein
– Schliesst Teilnehmer aus, die Krankheitssymptome haben und weisst auf die Verhaltensregeln gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG hin (Isolation, Quarantäne, Hygienemassnahmen).
Der Ausschluss durch den Gruppenleiter ist ein Tatsachenentscheid und definitiv; es bestehen keine Rekursmöglichkeiten.

Transport
– Verzicht der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
– Fahrgemeinschaften möglichst nur zwischen „Infektionsgemeinschaften“ (Personen, die im gleichen Haushalt leben)
– Treffpunkt nach Möglichkeit direkt am Tauchplatz
– Die BAG Richtlinien werden eingehalten

Unterricht im Theorielokal
Die Tauchschule organisiert und stellt sicher, dass die Abstands- und Hygieneregeln des BAG jederzeit eingehalten werden können und dass Infrastruktur vor und nach Kurssequenzen desinfiziert werden können.
Der Gruppenleiter stellt den BAG Mindestabstand von 2 m zwischen Teilnehmern / Lehrpersonen sicher, hält die Gruppengrösse von maximal 5 Personen inklusive Gruppenleiter / Staff ein und ist verantwortlich für die Durchführung der Desinfektion vor und nach der Schulungssequenz.

Verhalten am Tauchplatz
Der Gruppenleiter stellt folgendes sicher:
– Einhaltung des Mindestabstandes von 2 m zwischen Anwesenden an Land gemäss BAG Richtlinien
– Einhaltung des Mindestabstandes von 2 m zwischen im Wasser befindlichen Tauchern. Ist dies nicht möglich, wird ausnahmslos durch den Lungenautomaten geatmet.
– Kein Tausch von Mundstücken! Jeder hat seine Ausrüstung und ausschliesslich die Mundstücke seiner eigenen Tauchausrüstung im Mund.
– Hält einen Mindestabstand seiner Tauchgruppe zu allfällig anderen Tauchern oder Tauchgruppen von mindestens 10 m ein

Umkleiden / Duschen / Toiletten
Der Gruppenleiter stellt folgendes sicher:
– Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 m zwischen den Anwesenden
– Hilfestellungen, bei der ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann (Reissverschluss schliessen beim Anzug), sind auf ein Minimum zu beschränken und die Sequenz so kurz wie möglich zu halten (Deutlich unter 10 Minuten); allenfalls muss ein Mundschutz getragen werden
– Teilnehmer aufs gründliche Duschen zu Hause hinweisen (Vor Anreise und nach Tauchaktivität)
– Soweit möglich werden Toiletten unter Berücksichtigung der allgemeinesn Vorschriften des BAG zur Verfügung gestellt

Reinigung
– Der Gruppenleiter informiert die Teilnehmer über die korrekte Handhabung der Desinfektionsmassnahmen und stellt das Desinfektionsmittel zur Verfügung
– Lungenautomaten (Hauptautomat und Ocotpus), Schnorchel, Masken und Lufteinlass des Inflatorschlauchs sind vor und nach jedem Tauchgang und beim Materialrichten und Versorgen zu desinfizieren
– Das Leihmaterial ist für die Tauchsequenz persönlich und kein Ausrüstungsteil darf an andere weiter gegeben werden. Die Ausrüstung wird in einer verschliessbaren Kiste transportiert.
– Leihanzüge, Leihhandschuhe und Leihfüsslinge werden vor und nach Gebrauch gereinigt und nach Möglichkeit desinfiziert (Materialabhängig)

Verpflegung
– Die Teilnehmer nehmen ihre individuelle Verpfelgung nach persönlichen Bedürfnissen mit.
– Beim Essen ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten; Essen darf untereinander nicht getauscht werden

Buddy-Chek / Partnercheck
– Das bekannte Check-Muster „Taucher Brauchen Saubere Luft OK“ wird vom Gruppenleiter diktiert und vordemonstriert.
Die Punkte „T„, „B“ und „S“ können optisch aus entsprechender > 2 m Distanz überprüft werden.
Der Punkt „L“ wird wie folgt überprüft:
– Unter Beobachten des Finimeters Ein- und Ausatmen durch Hautpautomat und Octopus, mindesens 5 Atemzüge
– Betätigung des Inflators bis zum automatischen Luftablass des Tarierjackets: Akustische Kontrolle
– Betätigung der Notablässe am Tarierjacket: Akustische Kontrolle
– Überprüfen der vorhandenen Luft vor Einstieg ins Wasser auf dem Finimeter

Schulungstauchgänge
– Sämtliche Notfallübungen, welche Wechselatmung erfordern, sind jederzeit zu unterlassen
– Die Notfallszenarien sind so zu limitieren, dass Social Distancing gemäss BAG ab Erreichen der Wasseroberfläche gewährleistet werden kann.
– Bei Kontakt < 2 m erfolgt die Atmung ausnahmslos durch den Lungenautometen
– Bei Reanimationsübungen an Puppen bzw. O2 Gabe sind alle Übungsmaterialien nach jedem Gebrauch zu desinfizieren

Tauchen
– Limitierung der Tauchtiefe für Schulungstauchgänge, um die minimalsten Anforderungen der Ausbildungsverbände im entsprechenden Kurs zu erfüllen
– Sonstige Tauchgänge unter der Leitung der Zingg-Dive GmbH sind auf maximal 14,9 m zu limitieren
– Einhalten der Limiten gemäss Brevetstufe, keine Dekompressionstauchgänge, möglichst keine Wiederholungs- oder Jojo-Tauchgänge
– Allgemein defensive (konservative) Tauchgangsplanung in jeder Hinsicht (Tiefe, Dauer, Übungen); stiktes Tauchen nach vorheriger Planung

Protokollierung
Die Tauchschule stellt folgendes sicher:
– Aufnahme der exakten, aktuell gültigen Personalien und Kontaktdaten aller Teilnehmer
– Bezeichnet verantwortlichen Gruppenleiter
– Archivierung dieser Angaben bis 4 Monate nach dem Tauchgang
Der Gruppenleiter stellt folgendes sicher:
– Aufnahme der Namen der Teilnehmer pro Tauchgang inklusive Einstiegs- und Ausstiegszeit
– Aufnahme der Partnerteams pro Tauchgang

Verantwortlichkeit / Kommunikation
Die Zingg-Dive GmbH ist für die Umsetzung dieser Schutzmassnahmen verantwortlich. Die Geschäftsführung stellt sicher, dass alle Geschäftsleiter und Gruppenleiter informiert und unterwiesen wurden. Insbesondere stellt die Geschäftsführung folgendes sicher:
– Schulung der Gruppenleiter und weiteren Mitwirkenden (Team)
– Adaption des Konzeptes des SUSV auf eigene Räumlichkeiten und Schulung
– Unterzeichnen lassen des „Code of Conduct COVID19“ durch Gruppenleiter und Teammitglieder
– Einführung von Reinigungs- und Desinfektionsprotokollen, Tauchgangsprotokollen und Gesundheitscheck COVID19

Die Geschäftsleiter unterzeichnen die schriftliche Erklärung gegenüber dem SUSV mit den Kerninhalten
– Bestätigung das Schutzkonzept des SUSV ausgehändigt erhalten und verstanden zu haben
– Einführung von Reinigungs- und Desinfektionsprotokollen für Leihmaterial

Taucher
Die Zingg-Dive GmbH, der Tauchverein Mörschwil und die Verantwortlichen der Tauchschule und des Tauchvereins, aber auch alle Taucher oder Tauchschüler, die bei der Zingg-Dive GmbH eine Tauchausbildung, Schulungstauchgänge oder Funtauchgänge machen, halten sich, wie im Blog über das Tauchen nach COVID19 Erkrankung erwähnt, an folgende Regeln:

  • Vor dem Richten des Tauchmaterials muss jeder Teilnehmer die Hände ausgiebig mit Seife nach BAG Richtlinien waschen.
  • Jeder hat seine eigene, vollständige Ausrüstung, die in einer für die Tauchaktivität persönliche, verschliessbare Kiste gelagert und transportiert wird.
  • Maske, Schnorchel, Inflator und Mundstücke von Lungenautomaten und Octopus werden zu Beginn und am Ende der Tauchaktivitäten desinfiziert.
  • Das Hineinspucken in die Maske, damit sie nicht beschlägt, wird nicht mehr praktiziert. Es stehen allen Tauchern Antibeschlag-Sprays zur Verfügung.
  • Der Hauptautomat ist persönlich und wird keinem anderen Taucher zum Atmen gegeben; hierfür verwendet man den Octopus, der nach Fremdkontakt erneut desinfiziert wird.
  • Das Tragen von Mundschutz an Land wird empfohlen.
  • Das «Social Distancing» wird gemäss BAG Richtlinien eingehalten; es sind nie mehr als 2 Personen am Materialrichten in den entsprechenden Tauchschulräumen.
  • Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen einer Mietausrüstung gilt ein Duschobligatorium mit Seife; wo eine Duschanlage fehlt, muss vorher im Tauchgewässer geschwommen werden.
  • Tauchgänge werden auf eine Maximaltiefe von 14,9 m beschränkt. Tieftauchausbildungen werden bis auf Weiteres keine ausgeführt.
  • Es wird in Kleinstgruppen ausgebildet und vorwiegend in 1:1 Gruppen getaucht.
  • Jeder Taucher muss für 2020 ein neues Tauchtauglichkeitszeugnis mit Gültigkeit ab 11. Mai 2020 vorweisen; wer eine Covid19 Erkrankung durchgemacht hat bzw. wo ein berechtigter Verdacht besteht, wird ein Lungen CT dringend empfohlen. Auf einem speziellen Formular „Gesundheitscheck COVID19“ bestätigen neu alle Taucher, dass sie keinen Kontakt zu einem positiv getesteten Coronaviruspatienten hatten und selber nicht an Covid19 erkrankt oder positiv auf Covid19 getesten worden sind.
  • Das Leitbild und die AVB/AGB‘s der Zingg-Dive GmbH gelten weiterhin uneingeschränkt
  • Die Zingg-Dive GmbH beginnt mit taucherischen Tauchschulaktivitäten am 01. Juni 2020, sofern der Bundesrat keine anderslautende Verfügung erlässt.

Die Zingg-Dive GmbH dankt dem Schweizerischen Unterwasser-Sport-Verband und allen Beteiligten für die Ausarbeitung dieses Schutzkonzeptes und den grossen Einsatz für den Tauchsport.

Links:
– Schutzkonzept des SUSV
– Swiss Olympic: Liste der Sportarten und Schutzkonzepte
– Coronavirus: Tauchen nach Erkrankung an COVID19
Leitbild mit AVB / AGB der Zingg-Dive GmbH


Zusätzlich